Bitcoin Steuern Österreich 2026: KESt, DAC8 & was sich ändert
Von Georg Menger – Bitcoiner seit dem 8. Oktober 2012
Steuern sind das Thema, bei dem die meisten Bitcoiner die Augen verdrehen. Verständlich. Aber in Österreich ist die Lage seit der Steuerreform 2022 tatsächlich einfacher und klarer als in den meisten anderen Ländern. Und seit 2026 gibt es mit DAC8 eine neue EU-Richtlinie, die alles nochmal verändert.
In diesem Artikel erkläre ich dir, wie Bitcoin in Österreich besteuert wird – Stand März 2026. Kein Steuerberater-Deutsch, sondern so, wie ich es einem Freund erklären würde. Wer den Überblick für den gesamten DACH-Raum sucht, findet ihn auf unserer Seite zu Bitcoin Steuern in Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Wichtig vorab: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Ich bin Bitcoiner, kein Steuerberater. Bei komplexen Fällen wende dich an einen Steuerberater mit Krypto-Erfahrung.
Die Grundregel: KESt 27,5 % auf Gewinne
Seit dem 1. März 2022 gilt in Österreich: Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %. Das betrifft den sogenannten Neubestand – also alle Bitcoin, die du ab dem 1. März 2021 gekauft hast.
Das klingt erstmal nach viel, hat aber einen entscheidenden Vorteil: Die KESt ist eine Endbesteuerung. Du musst Bitcoin-Gewinne nicht in deine Einkommensteuer aufnehmen. 27,5 % – fertig. Egal ob du 500 Euro oder 50.000 Euro Gewinn machst.
Wann fällt die KESt an?
Die KESt wird fällig, wenn du Bitcoin gegen Euro (oder eine andere Fiat-Währung) verkaufst und dabei einen Gewinn erzielst. Also:
- Bitcoin → Euro: Steuerpflichtig (wenn Gewinn)
- Bitcoin → Kauf eines Produkts/Dienstleistung: Steuerpflichtig (Veräußerung)
- Bitcoin → andere Kryptowährung: Steuerfrei (kein Tausch-Event seit der Reform)
Das letzte Punkt ist wichtig: Krypto-zu-Krypto-Tausch ist in Österreich seit der Steuerreform steuerfrei. Das war vorher anders und ist ein echter Vorteil gegenüber vielen anderen Ländern.
Altbestand vs. Neubestand – Der Stichtag 1. März 2021
Die österreichische Steuerreform hat einen klaren Stichtag gesetzt:
Neubestand (Kauf ab 01.03.2021)
- KESt 27,5 % auf realisierte Gewinne
- Keine Haltefrist – egal ob du einen Tag oder zehn Jahre hältst, es bleibt bei 27,5 %
- Verluste können mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden
Altbestand (Kauf vor 01.03.2021)
- Komplett steuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns
- Die alte Spekulationsfrist von einem Jahr ist abgelaufen
- Stand März 2026 ist jeder Altbestand mindestens 5 Jahre alt → immer steuerfrei
Wenn du also Bitcoin vor dem 1. März 2021 gekauft hast und sie bis heute hältst: Herzlichen Glückwunsch. Deine Gewinne sind zu 100 % steuerfrei. Du musst sie nicht einmal in der Steuererklärung angeben.
FIFO oder Durchschnittspreis?
Hier wird es etwas technischer. Seit der Steuerreform gilt für den Neubestand die Durchschnittsmethode (gleitender Durchschnittspreis). Das heißt: Wenn du mehrfach Bitcoin gekauft hast, wird bei einem Verkauf nicht der Preis des ältesten Kaufs herangezogen (FIFO), sondern der gewichtete Durchschnitt aller bisherigen Käufe.
Ein Beispiel:
- Kauf 1: 0,1 BTC zu 30.000 € (März 2022)
- Kauf 2: 0,1 BTC zu 50.000 € (Januar 2024)
- Durchschnittspreis: 40.000 € pro BTC
Wenn du jetzt 0,1 BTC für 80.000 € verkaufst, beträgt dein steuerpflichtiger Gewinn: 80.000 € − 40.000 € = 40.000 €. Davon 27,5 % KESt = 11.000 €.
Die Durchschnittsmethode ist seit 2023 verpflichtend. Steuereinfache Broker wie Bitpanda berechnen das automatisch. Bei manueller Dokumentation helfen Tools wie CoinTracking oder Blockpit.
DAC8: Die neue EU-Meldepflicht ab 2026
Das ist die größte Änderung im Jahr 2026 – und viele haben sie noch nicht auf dem Radar.
Was ist DAC8?
DAC8 steht für die achte Ergänzung der EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation). Sie verpflichtet Krypto-Dienstleister – also Börsen, Broker und Verwahrstellen – dazu, Transaktionsdaten ihrer Kunden automatisch an die Steuerbehörden zu melden.
Was wird gemeldet?
Ab dem 1. Januar 2026 müssen meldepflichtige Plattformen folgende Daten erfassen:
- Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer (TIN) des Nutzers
- Aggregierte Brutto-Erlöse pro Kryptowert
- Anzahl der Transaktionen
Die ersten Meldungen an die Finanzämter erfolgen voraussichtlich ab 2027 für das Steuerjahr 2026. Das bedeutet: Alles, was du 2026 auf einer regulierten Börse handelst, wird dem Finanzamt gemeldet.
Was bedeutet das praktisch?
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Das Finanzamt weiß Bescheid. Wenn du auf Bitpanda, Coinfinity, Kraken oder einer anderen EU-regulierten Börse handelst, werden deine Transaktionen transparent. „Vergessen” ist keine Option mehr.
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Self-Custody ist nicht betroffen. DAC8 gilt für Plattformen, nicht für deine Hardware Wallet. Was du in Self-Custody hältst, wird nicht gemeldet – allerdings musst du Gewinne bei Veräußerung trotzdem in der Steuererklärung angeben.
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Steuereinfache Broker werden wichtiger. Wer bei einem österreichischen Anbieter wie Bitpanda handelt, bekommt den KESt-Abzug automatisch. Du musst dich um nichts kümmern. Bei ausländischen Börsen (Kraken, Coinbase) musst du die KESt selbst in der Einkommenssteuererklärung (Beilage E1kv) abführen.
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P2P-Handel bleibt außen vor. Plattformen wie Hodl Hodl, die keine Kundengelder verwahren, fallen voraussichtlich nicht unter DAC8. Das ändert aber nichts an deiner Steuerpflicht – du bist weiterhin selbst für die korrekte Deklaration verantwortlich.
Verlustverrechnung – Verluste sind nicht verloren
Ein oft übersehener Vorteil der KESt-Regelung: Verluste aus Bitcoin-Verkäufen können mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden. Dazu zählen:
- Gewinne aus anderen Kryptowährungen (Neubestand)
- Dividenden
- Zinsen
- Gewinne aus Anleihen und Fonds
Wenn du also im Januar Bitcoin mit Verlust verkaufst und im September Dividenden kassierst, kannst du den Bitcoin-Verlust gegenrechnen. Das senkt deine Steuerlast.
Nicht verrechenbar sind:
- Verluste aus Altbestand (der ist steuerfrei, also auch verlustfrei)
- Verluste mit Einkünften aus Arbeit oder Vermietung
Die Verlustverrechnung erfolgt über die Einkommensteuererklärung (Beilage E1kv, Kennzahl 981/982).
Steuereinfach oder selbst machen?
Steuereinfache Anbieter (KESt-Abzug automatisch)
Bei diesen österreichischen Brokern wird die KESt von 27,5 % automatisch bei jedem Verkauf einbehalten und ans Finanzamt abgeführt – du musst nichts machen:
- Bitpanda (Wien) – Breites Angebot, automatischer KESt-Abzug
- Coinfinity (Graz) – Bitcoin-only, Sparplan, steuereinfach
- 21bitcoin (Österreich) – FMA-lizenziert, Bitcoin-only App
Der Vorteil: Du brauchst keinen Steuerreport und musst nichts in die Steuererklärung eintragen. Der Nachteil: Die Verlustverrechnung mit anderen Kapitaleinkünften funktioniert nur über die Steuererklärung.
Ausländische Börsen (KESt selbst abführen)
Bei Kraken, Coinbase, Binance oder ähnlichen Börsen bist du selbst verantwortlich. Du musst:
- Alle Transaktionen dokumentieren
- Den gleitenden Durchschnittspreis berechnen
- Gewinne/Verluste in der Einkommensteuererklärung angeben (E1kv)
- Die KESt selbst abführen
Dabei helfen Steuer-Tools wie CoinTracking oder Blockpit, die automatische Imports von den großen Börsen anbieten und steuerrechtlich korrekte Reports für Österreich generieren. Unsere Empfehlungen für Bitcoin Steuer-Tools und Börsen findest du auf der Empfehlungen-Seite.
Sonderfälle: Mining, Staking, Airdrops
Mining
Einkünfte aus Bitcoin-Mining gelten in Österreich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen der Einkommensteuer (progressiv, bis 55 %) und du brauchst unter Umständen eine Gewerbeberechtigung. Für die meisten Privatpersonen ist Mining in Österreich steuerlich unattraktiv.
Staking
Staking-Rewards (nicht relevant für Bitcoin, aber für andere Kryptowährungen) gelten als Einkünfte und unterliegen der KESt von 27,5 % zum Zeitpunkt des Zuflusses.
Airdrops und Forks
Werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem Marktwert angesetzt. Der spätere Verkauf unterliegt der KESt auf den Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungswert zum Zuflusszeitpunkt).
Bitcoin Sparplan und Steuern
Wer regelmäßig per Bitcoin Sparplan oder DCA kauft, muss wissen: Jeder einzelne Kauf fließt in die Durchschnittspreisberechnung ein. Bei einem monatlichen Sparplan hast du nach einem Jahr zwölf verschiedene Kaufpreise, die zu einem gewichteten Durchschnitt zusammengefasst werden.
Steuereinfache Anbieter wie Coinfinity oder Bitpanda erledigen das automatisch. Bei manueller Dokumentation wird das mit vielen kleinen Käufen schnell aufwändig – ein weiterer Grund, warum ein Steuer-Tool sinnvoll ist.
Zusammenfassung: Bitcoin Steuern Österreich 2026
| Thema | Regelung |
|---|---|
| Steuersatz | KESt 27,5 % auf Gewinne (Neubestand) |
| Altbestand (vor 01.03.2021) | Komplett steuerfrei |
| Haltefrist | Keine – KESt gilt unabhängig von der Haltedauer |
| Krypto-zu-Krypto-Tausch | Steuerfrei |
| Berechnungsmethode | Gleitender Durchschnittspreis (ACB) |
| Verlustverrechnung | Mit anderen Kapitaleinkünften möglich |
| DAC8 Meldepflicht | Ab 01.01.2026 Erfassung, ab 2027 erste Meldungen |
| Steuereinfache Broker | Bitpanda, Coinfinity, 21bitcoin (automatischer KESt-Abzug) |
Mein Tipp
Wenn du in Österreich lebst und regelmäßig Bitcoin kaufst, ist ein steuereinfacher Anbieter der einfachste Weg. Für alles andere – und für die Verlustverrechnung – brauchst du entweder ein Steuer-Tool oder einen Steuerberater mit Krypto-Erfahrung.
Und wenn du noch ganz am Anfang stehst: Lass dich von den Steuern nicht abschrecken. 27,5 % auf Gewinne klingt nach viel – aber es bedeutet auch, dass 72,5 % bei dir bleiben. In vielen anderen Ländern wären es deutlich weniger.
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung von Bitcoin kann sich ändern und hängt von deiner individuellen Situation ab. Bei konkreten Steuerfragen wende dich an einen Steuerberater. Stand: März 2026.